Triman
Zum 01. Januar 2015 ist die Verordnung Nr. 2014-1577 in Kraft getreten. Damit wurden die Bestimmungen zur Aufbringung einer einheitlichen Produktkennzeichnung mit dem Logo "Triman" festgelegt.
Dieses informiert Verbraucher, ob ein Produkt recycelbar ist, einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegt und in Frankreich getrennt gesammelt wird.
Dieser Herstellerverantwortung werden wir gerecht, indem wir die Produktkennzeichnung "Triman" auf unserer Internetseite veröffentlichen.